Spezielle Luftfrachtkontrolle

RASCargo

Die ideale Lösung für Fracht, die nicht geröntgt werden kann. Tägliche Linienverkehre nach Frankreich für Ihre maximale Planungssicherheit.

Wenn Standard-Röntgen
an seine Grenzen stößt

Bestimmte Arten von Fracht – wie Fässer mit Flüssigkeiten, Chemikalien oder luftdichte Gebinde mit Pulver – können mit herkömmlichen X-Ray-Anlagen nicht sicher gemacht werden. Sie sind oft zu groß oder lösen einen sogenannten "Dunkelalarm" aus. Da sie luftdicht sind, scheidet in Deutschland auch der Einsatz von Sprengstoffspürhunden direkt an der Fracht aus.

Die Lösung: Das REST-Verfahren (RASCargo) in Frankreich. Unsere speziellen RAS-Linien-LKW fahren täglich von Montag bis Freitag regulär nach Frankreich. Dort wird Ihre Fracht über das zugelassene RAS-Verfahren kontrolliert, "secured" gemeldet und im Anschluss noch in derselben Nacht direkt an Ihrer gewünschten Anlieferstelle (z.B. am Flughafen) zugestellt.

  • Tägliche Abfahrten (Mo-Fr) nach Frankreich
  • Sicherung und Zustellung in derselben Nacht
  • Ideal für Dunkelalarm-Fracht & Flüssigkeiten

RASCargo

Spezialisierte Luftfracht-Kontrolle mit Spürhunden für besondere Fracht über das französische REST-Verfahren.

Mo-Fr Linien
Frankreich
Chemikalien
Große Gebinde

Wichtige Regelungen & Genehmigungspflicht

Für das REST-Verfahren in Frankreich gelten strikte Vorgaben. Dies betrifft insbesondere Versender mit Sendungen, die in luftdichten Behältern mit einem Volumen von mehr als 25 Litern verpackt sind. (Dazu zählen z. B. Fässer, Kanister, IBC aus Kunststoff, Metall, Glas oder Pappe – auch wenn diese wiederum in Kisten oder auf Paletten verpackt sind).

Was müssen Sie als Versender tun?

  1. Diese Waren dürfen in Frankreich nur durch das REST-Verfahren gesichert werden, wenn Sie als versendendes Unternehmen dafür zuvor eine Genehmigung bei der französischen Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) beantragt haben.
  2. Das Genehmigungsverfahren kann bis zu 30 Tage dauern. Senden Sie daher rechtzeitig vor der Nutzung des REST-Verfahrens den ausgefüllten Fragebogen per E-Mail an:
    dsac-surete-fret-bf@aviation-civile.gouv.fr
  3. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail der DSAC.
  4. Wichtig: Sie müssen uns (bzw. Ihrem Spediteur) zwingend eine Kopie dieser Genehmigung zur Verfügung stellen. Ohne diesen Nachweis können wir das REST-Verfahren in Frankreich nicht für Sie durchführen.

Fragebogen herunterladen

Laden Sie hier das erforderliche Dokument für die DGAC herunter.

Download (PDF)

Fragen zum Ablauf oder direkte Buchung?

Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne bei Fragen zum Genehmigungsverfahren weiter und plant Ihren nächsten RASCargo-Transport.

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